Rehabilitationsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Teilhabe am Arbeitsleben ==
== Teilhabe am Arbeitsleben ==
* Ziel: Eingliederung im Arbeitsleben erhalten/wieder erreichen
* Voraussetzungen:
* Voraussetzungen:
** Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
** Berufsausübung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
 
** Wartezeit von 15 Jahren oder  
Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen
** Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
 
** wenn sonst Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
 
** im Anschluss eine Reha (über DRV), wenn erforderlich zum Erreichen der beruflichen Eingliederung  
■Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder  
* keine Leistung bei
■Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
** Arbeitsunfalls, Berufskrankheit, Versorgungsleidens → anderer Rehabilitationsträger
 
** Altersrente > 2/3 Vollrente (oder Antrag innerhalb von 6 Monaten)
 
** Beamte
Eine Leistung wird auch erbracht,
** arbeitsfreie Phase der Altersteilzeit (oder innerhalb der nächsten 6 Monate)
 
** Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.  
 
■wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
■im Anschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
■ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
 
 
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie
 
 
■wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines Versorgungsleidens eine Leistung von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten können
■eine Rente wegen Alters von wenigstens 2 Dritteln der Vollrente beziehen, einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder in den nächsten 6 Monaten einen Antrag stellen wollen
■Beamtin oder Beamter oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind
■eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen
■sich bereits in der arbeitsfreien Phase der Altersteilzeit befinden oder innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung gehen werden
■Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.  
 
 
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* Leistungen:
* Leistungen:
** Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
** Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes

Version vom 3. Oktober 2010, 18:35 Uhr

Medizinische Rehabilitation

Anschlussrehabilitation (AHB)

  • unmittelbar (< 14d) nach Akutbehandlung im Krankenhaus

Onkologische Rehabilitation

Entwöhnungsbehandlung

  • bei stoffgebundener Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit)

Kinderrehabilitation

  • nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen

Sicherung des Rehabilitationserfolges

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ziel: Eingliederung im Arbeitsleben erhalten/wieder erreichen
  • Voraussetzungen:
    • Berufsausübung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
    • Wartezeit von 15 Jahren oder
    • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • wenn sonst Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • im Anschluss eine Reha (über DRV), wenn erforderlich zum Erreichen der beruflichen Eingliederung
  • keine Leistung bei
    • Arbeitsunfalls, Berufskrankheit, Versorgungsleidens → anderer Rehabilitationsträger
    • Altersrente > 2/3 Vollrente (oder Antrag innerhalb von 6 Monaten)
    • Beamte
    • arbeitsfreie Phase der Altersteilzeit (oder innerhalb der nächsten 6 Monate)
    • Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.
  • Leistungen:
    • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
    • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
    • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
    • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
    • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
    • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
    • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Persönliches Budget

  • Leistungen zur Teilhabe → grundsätzlich Sachleistungsprinzip
  • SGB IX: Leistungen in Form des Persönlichen Budgets möglich
  • trägerübergreifend möglich: KV/PV, AA, UV, RV, Jugend-/Sozialhilfe, Integrationsämter
  • ein Leistungsträger verantwortlich für Koordination und als Ansprechpartner
  • Zielvereinbarung: Höhe des Budgets, Dauer der Bewilligung, Nachweis der Verwendung, Angaben zur Qualitätssicherung
  • mögliche Leistungen:
    • Kfz-Hilfe: Kostenerstattung für behinderungsgerechtes Kfz bzw. Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis
    • Zuschuss zu den Beförderungskosten
    • Arbeitsassistenz
    • Wohnungshilfe
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining
    • Reisekosten
    • Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
    • Gebärdensprachdolmetscher

Quellen

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18780/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen__node.html__nnn=true