Rehabilitationsleistungen

Aus phys-med

Medizinische Rehabilitation

Anschlussrehabilitation (AHB)

  • unmittelbar (< 14d) nach Akutbehandlung im Krankenhaus

Onkologische Rehabilitation

Entwöhnungsbehandlung

  • bei stoffgebundener Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit)

Kinderrehabilitation

  • nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen
  • bei Krankheiten, die die spätere Erwerbsfähigkeit voraussichtlich beeinträchtigen
  • Voraussetzungen (ein Elternteil):
    • Wartezeit 5 Jahre
    • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren. Hinweis: Bei jugendlichen Eltern kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Es genügt die Aufnahme einer versicherungsrechtlichen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung. Diese beziehungsweise eine sich daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit muss allerdings durchgehend bis zur Antragstellung angedauert haben.
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Bezug einer Altersrente
  • Kinder mit Waisenrente → Voraussetzung erfüllt

Sicherung des Rehabilitationserfolges

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ziel: Eingliederung im Arbeitsleben erhalten/wieder erreichen
  • Voraussetzungen:
    • Berufsausübung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
    • Wartezeit von 15 Jahren oder
    • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • wenn sonst Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • im Anschluss eine Reha (über DRV), wenn erforderlich zum Erreichen der beruflichen Eingliederung
  • keine Leistung bei
    • Arbeitsunfalls, Berufskrankheit, Versorgungsleidens → anderer Rehabilitationsträger
    • Altersrente > 2/3 Vollrente (oder Antrag innerhalb von 6 Monaten)
    • Beamte
    • arbeitsfreie Phase der Altersteilzeit (oder innerhalb der nächsten 6 Monate)
    • Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.
  • Leistungen:
    • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
    • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
    • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
    • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung → Berufsförderwerk
    • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
    • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
    • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • während Teilnahme Anspruch auf Übergangsgeld (68%, bei Kindergeldanspruch 75%)
  • Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV, RV, gesetzl. UV) zahlt RV

Persönliches Budget

  • Leistungen zur Teilhabe → grundsätzlich Sachleistungsprinzip
  • SGB IX: Leistungen in Form des Persönlichen Budgets möglich
  • trägerübergreifend möglich: KV/PV, AA, UV, RV, Jugend-/Sozialhilfe, Integrationsämter
  • ein Leistungsträger verantwortlich für Koordination und als Ansprechpartner
  • Zielvereinbarung: Höhe des Budgets, Dauer der Bewilligung, Nachweis der Verwendung, Angaben zur Qualitätssicherung
  • mögliche Leistungen:
    • Kfz-Hilfe: Kostenerstattung für behinderungsgerechtes Kfz bzw. Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis
    • Zuschuss zu den Beförderungskosten
    • Arbeitsassistenz
    • Wohnungshilfe
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining
    • Reisekosten
    • Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
    • Gebärdensprachdolmetscher

Quellen

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18780/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen__node.html__nnn=true