Rehabilitationsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Teilhabe am Arbeitsleben ==
== Teilhabe am Arbeitsleben ==
* Voraussetzungen:
** Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen
■Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
■Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Eine Leistung wird auch erbracht,
■wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
■im Anschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
■ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie
■wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines Versorgungsleidens eine Leistung von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten können
■eine Rente wegen Alters von wenigstens 2 Dritteln der Vollrente beziehen, einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder in den nächsten 6 Monaten einen Antrag stellen wollen
■Beamtin oder Beamter oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind
■eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen
■sich bereits in der arbeitsfreien Phase der Altersteilzeit befinden oder innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung gehen werden
■Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.
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* Leistungen:
** Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
** Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
** Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
** Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
** Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
** Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
** Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)


== Persönliches Budget ==
== Persönliches Budget ==

Version vom 3. Oktober 2010, 18:03 Uhr

Medizinische Rehabilitation

Anschlussrehabilitation (AHB)

  • unmittelbar (< 14d) nach Akutbehandlung im Krankenhaus

Onkologische Rehabilitation

Entwöhnungsbehandlung

  • bei stoffgebundener Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit)

Kinderrehabilitation

  • nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen

Sicherung des Rehabilitationserfolges

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Voraussetzungen:
    • Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen


■Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder ■Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.


Eine Leistung wird auch erbracht,


■wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder ■im Anschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder ■ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie


■wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines Versorgungsleidens eine Leistung von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten können ■eine Rente wegen Alters von wenigstens 2 Dritteln der Vollrente beziehen, einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder in den nächsten 6 Monaten einen Antrag stellen wollen ■Beamtin oder Beamter oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind ■eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen ■sich bereits in der arbeitsfreien Phase der Altersteilzeit befinden oder innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung gehen werden ■Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.


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  • Leistungen:
    • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
    • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
    • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
    • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
    • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
    • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
    • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Persönliches Budget

  • Leistungen zur Teilhabe → grundsätzlich Sachleistungsprinzip
  • SGB IX: Leistungen in Form des Persönlichen Budgets möglich
  • trägerübergreifend möglich: KV/PV, AA, UV, RV, Jugend-/Sozialhilfe, Integrationsämter
  • ein Leistungsträger verantwortlich für Koordination und als Ansprechpartner
  • Zielvereinbarung: Höhe des Budgets, Dauer der Bewilligung, Nachweis der Verwendung, Angaben zur Qualitätssicherung
  • mögliche Leistungen:
    • Kfz-Hilfe: Kostenerstattung für behinderungsgerechtes Kfz bzw. Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis
    • Zuschuss zu den Beförderungskosten
    • Arbeitsassistenz
    • Wohnungshilfe
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining
    • Reisekosten
    • Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
    • Gebärdensprachdolmetscher

Quellen

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18780/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen__node.html__nnn=true