Arbeitslosenversicherung

Aus phys-med

Allgemeines

  • Träger: Bundesagentur für Arbeit
  • Beiträge: Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Beitragssatz: 2,8% (ab 2011: 3,0%, 2006: 6,5%)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 66.000 Euro (West), 55.800 Euro (Ost) → darüber keine Progression

Versicherte

  • Pflichtversicherte:
    • Arbeitnehmer (außer Geringfügig Beschäftigte)
    • Auszubildende
    • Wehr- und Zivildienstleistende (seit Februar 2006)
  • Freiwillige Weiterversicherung:
    • Selbständige
    • Pflegepersonen
    • Arbeitnehmer außerhalb der EU

Leistungen

  • Arbeitnehmer:
    • Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt): Arbeitslosengeld, ALG bei Weiterbildung, Teil-ALG, Übergangsgeld, Insolvenzgeld
    • Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein)
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
    • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung,
    • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
    • Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld)
    • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
    • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitgeber:
    • Zuschüsse bei Einstellungen
    • finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, behinderte Menschen)
    • Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
  • Träger:
    • Förderung der Berufsausbildung (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, Übergangshilfen)
    • Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation
    • Förderung von Jugendwohnheimen
    • Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
    • Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
    • Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
    • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen

Altersteilzeit

  • Teilzeitbeschäftigung
  • zwei Varianten
    • Gleichverteilungsmodell = kontinuierliche Altersteilzeit: 50% Arbeitszeit über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit
    • Blockmodell:
      • Arbeitsphase: Arbeitszeit ungekürzt
      • Freistellungsphase: freigestellt

Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)

  • Anrecht nach mind. 1 Jahr Beitragszahlung/Elterngeld/Wehrdienst/Zivildienst
  • Max. bis 65 Jahre
  • 60% des pauschalierten Nettoentgeltes, 67% mit Kind, max. ALG 1 ca. 3200 Euro.
  • Bezugsdauer ab 1.1.2008:
Mindestmonate Vers.-Pflicht Alter (Jahre) Dauer (Monate)
24 < 50 12
30 50 15
36 55 18
48 58 24

→ für alle Menschen unter 50 Jahren max. 1 Jahr Arbeitslosengeld; danach ALG 2 = Hartz IV = Sozialhilfe

  • Förderungsmöglichkeiten für Arbeitslose:
    • Umschulung: muss vor dem 50.- 52. Lj. abgeschlossen sein
    • Zuschuss für leidensgerechte Hilfsmittel, z.B. Sehhilfe, ergonomische Autositze etc.
    • Schulungen verschiedener Dauer, z.B. EDV oder CAD, Bewerbungstrainings
    • Arbeitslose mit 12 Monaten Anspruch auf ALG 1 erhalten einen Eingliederungszuschuss von 30- 50% der Lohnkosten, für Arbeitslose mit längerem Anspruch gibt es einen Eingliederungsgutschein von 50%. Das heißt, der neue Arbeitgeber muss nur 50% Gehalt zahlen und "testet"
  • Hinzuverdienst max. 165 Euro, max. 15 h/Woche

Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 = Hartz IV = Sozialhilfe)

  • Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach SGB II. (Zahlung Arbeitsamt)
  • auch ergänzend zu ALG 1, falls dieses zu gering ist
  • Regelleistung:
    • allein 351 €
    • Paar je 316 €
    • Kind bis 13 Jahre 211 €, ab 14 Jahren 281 €
    • Mehrbedarf: Alleinstehende mit Kind/mehrere Kinder, Schwangere
  • Beschränkungen:
    • Vermögensfreibetrag (ab 1.1.1948 geboren): 2600 EUR, KFZ max. 7500€
    • Altersvorsorge nach Rürup oder Riester bis max 200 EUR / Lebensjahr
    • selbst genutztes Hausgrundstück, selbst genutzte Eigentumswohnung
    • Grenzen: eigenes Haus 60 - 90 m² für Paar, mit Kind + 16 m²
    • angerechnet: Vermögen, Einkommen (Renten, Wohngeld, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinsen), Haus in unangemessener Größe (auch wenn es selbst bewohnt wird), nicht selbst bewohnte Häuser, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen; NICHT: Erziehungsgeld
  • Grundsicherung → immer absolut nachrangig, erst muss alles andere verkauft werden
  • Bezieher von ALG 2 müssen dem Arbeitsamt jederzeit zur Verfügung stehen
  • zumutbar ist jede Arbeit, die ohne Gefährdung für die erlernte Arbeit ausgeübt werden kann (z.B. Klavierspieler nicht als Maurer), auch bis 30% unter Tarif
  • Leistungsbild: Einschränkungen der Leistungsfähigkeit (z.B. nur leichte Tätigkeiten ohne Schichtdienst), festgesetzt durch Rentenversicherer oder Arbeitsamtsarzt
  • Wohnortwechsel nicht Pflicht, aber lange Anfahrtszeiten (bis zu 2 Stunden pro Fahrt)
  • während ALG 2-Bezug → Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung durch die ARGE weitergezahlt
  • Hilfepflichtig:
    • im Haushalt lebende Eltern, Kinder, Partner (→ deswegen ziehen unverheiratete Paare auseinander)
    • Verheirateter Partner immer
    • nicht im Haushalt lebende Kinder oder Eltern, wenn > 100.000 Euro Jahresverdienst und/oder Vermögen
  • Zwangsverrentung für Bezieher von ALG 2 mit 63 Jahren
  • Vorteil längerer Bezug ALG 2:
    • Von Altersrente müssen (m Gegensatz zu ALG 2/Hartz IV) selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden
    • Längere Arbeitslosigkeit → höheres Einkommen
    • Längere Arbeitslosigkeit → längere Einzahlung der Beiträge für die Rentenversicherung durch die Arbeitsämter (80% des Bruttoeinkommens VOR der Arbeitslosigkeit) → höhere Altersrente.
  • weitere Grundsicherungen:
    • Sozialgeld SGB II → für nicht Erwerbsfähige wie z.B. Kinder bis 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (Zahlung durch Bund)
    • im Alter und bei bestimmter Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII (Zahlung Sozialämter in den Kommunen), Merkmal Dauerhaftigkeit
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27- 40 SGB XII, z.B. für Langzeit-stationäre Patienten, Bewohner von Alten- und Pflegewohnheimen, deren Einkommen nicht reicht