Hilfsmittel

Aus phys-med
Version vom 4. August 2013, 19:56 Uhr von Daniel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
  • SGB V: ""Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind"
  • Leistungspflicht der Krankenkassen
  • Zuzahlung/Selbstbeteiligung: 10%, 5 € < X < 10 €
  • im Gegensatz zu Heilmitteln durch die Kassen zu genehmigen nach Prüfung
    • des therapeutischen und qualitativen Nutzens (ähnliches oder anderes Hilfsmittel; der vorgegebene therapeutische Weg des Vertragsarztes steht nicht zur Diskussion!)
    • der Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels
  • Ablehnung i.d.R. nur zulässig, wenn durch eine andere Versorgung ein besserer therapeutischer Nutzen erreicht werden kann. Eine Ablehnung mit der sinngemäßen Begründung, das angestrebte Hilfsmittel sei zu teuer bzw. unwirtschaftlich, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
  • Arten der Hilfsmittel:
  • Hilfsmittel zur Rehabilitation → Medizinprodukte
  • Diskussion Hilfsmittel/Gegenstand des täglichen Gebrauchs?
  • Hilfsmittel mit erweitertem Funktionsumfang

Rollstuhl

  • Pflegerollstuhl: halb liegend/sitzend, Kopfstütze, elektrisch → Therapie + Pflege
  • Aktivrollstuhl:
    • optimale Einstellung Seitenhöhe, Rückenlehne, Sitztiefe, Sitzhöhe
    • Kippschutz
    • Speichenschutz
  • evtl. Tischaufsatz

Weblinks