Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen

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* Funktionstraining in Gruppen / Behindertensport
== Grundlagen ==
* ergänzende Maßnahme (SGB IX)
* (→ Behindertensport)
* '''ergänzende Maßnahme''' (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
* Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
* Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
* Kostenträger: RV, KV, UV
* Kostenträger: RV, KV, UV
* Dauer: 6 - 36 Monate
* Verordnung durch Arzt
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
* Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
* Erstverordnung:
 
** 50 Übungseinheiten über 18 Monate
* '''Reha-Sport'''
** 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)  
** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
** soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
 
* '''Funktionstraining'''
** gezielt auf bestimmte körperliche '''Funktionsdefizite''' gerichtet, immer '''organorientiert''' → v.a. Rheuma, Osteoporose
** Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
** so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
** längere Leistungsdauer → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
 
== Verordnung ==
 
* durch jeden Arzt möglich
* '''Muster 56''' "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
 
=== Rehasport ===
 
* Empfehlung:
** Gymnastik
** Schwimmen
** Leichtathletik
** Bewegungsspiele
** Sonstige
** Übungen zur Stärkung des Selbstbewußtseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen
 
{| class="wikitable"
! width="10%" | Regelfall
| width="30%" | 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
| width="60%" |
|-
! Herzgruppen
| 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
|
* Übungsgruppe: < 1 W/kg &rarr; Stand, Hocker, langsames gehen
* Trainingsgruppe: > 1 W/kg &rarr; zügiges Gehen
|-
! Sonderfall
| 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,<br> nur bei
|
* Asthma bronchiale
* Morbus Parkinson
* Blindheit, in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworben
* Mukoviszidose
* Chronischer-obstruktiver Lungenkrankheit (COPD)
* Multipler Sklerose
* Doppelamputation
* Muskeldystrophie
* Epilepsie, therapieresistent
* Niereninsuffizienz, terminal
* Organische Hirnschädigung
* Glasknochen
* Infantiler Zerebralparese
* Polyneuropathie
* Marfan-Syndrom
* Querschnittlähmung, schwere Lähmung (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese,Tetraplegie)
* Morbus Bechterew
* geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität
|}
 
=== Funktionssport ===
* Empfehlung:
** Trockengymnastik
** Wassergymnastik
{| class="wikitable"
! width="10%" | Regelfall
| width="30%" | 12 Monate  
| width="60%" |
|-
! Sonderfall
| 24 Monate,<br>nur bei
|
* schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei
** Fibromyalgie-Syndrome
** Kollagenosen
** Morbus Bechterew
** Osteoporose
** Polyarthrosen, schwer
** Psoriasis-Arthritis
** Rheumatoide Arthritis
* geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität
|}
== Durchführung ==
 
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig &rarr; regelmäßige Auffrischung)
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)
== Weblinks ==
* http://www.fit-mit-fidelio.de/download/reha-sport-verordnung.pdf Muster 56


[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]

Aktuelle Version vom 4. August 2013, 20:53 Uhr

Grundlagen

  • (→ Behindertensport)
  • ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
  • Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • Kostenträger: RV, KV, UV
  • seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
  • Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
  • Reha-Sport
    • wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
    • dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
    • soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
    • bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
  • Funktionstraining
    • gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
    • Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
    • so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
    • längere Leistungsdauer → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut

Verordnung

  • durch jeden Arzt möglich
  • Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)

Rehasport

  • Empfehlung:
    • Gymnastik
    • Schwimmen
    • Leichtathletik
    • Bewegungsspiele
    • Sonstige
    • Übungen zur Stärkung des Selbstbewußtseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen
Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
Herzgruppen 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
  • Übungsgruppe: < 1 W/kg → Stand, Hocker, langsames gehen
  • Trainingsgruppe: > 1 W/kg → zügiges Gehen
Sonderfall 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,
nur bei
  • Asthma bronchiale
  • Morbus Parkinson
  • Blindheit, in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworben
  • Mukoviszidose
  • Chronischer-obstruktiver Lungenkrankheit (COPD)
  • Multipler Sklerose
  • Doppelamputation
  • Muskeldystrophie
  • Epilepsie, therapieresistent
  • Niereninsuffizienz, terminal
  • Organische Hirnschädigung
  • Glasknochen
  • Infantiler Zerebralparese
  • Polyneuropathie
  • Marfan-Syndrom
  • Querschnittlähmung, schwere Lähmung (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese,Tetraplegie)
  • Morbus Bechterew
  • geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität

Funktionssport

  • Empfehlung:
    • Trockengymnastik
    • Wassergymnastik
Regelfall 12 Monate
Sonderfall 24 Monate,
nur bei
  • schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei
    • Fibromyalgie-Syndrome
    • Kollagenosen
    • Morbus Bechterew
    • Osteoporose
    • Polyarthrosen, schwer
    • Psoriasis-Arthritis
    • Rheumatoide Arthritis
  • geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität

Durchführung

  • Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
  • Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)

Weblinks