Behinderung
Aus phys-med
Grundlagen
- Definition: dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe einer Person
- Umweltfaktoren (Barrieren)
- physikalische Faktoren: Alltagsgegenstände, Einrichtungen, bauliche Maßnahmen
- soziale Faktoren: Einstellung anderer Menschen
- Personbezogene Faktoren
- angeboren
- erworben
- Arten der Behinderung:
- körperliche Behinderung
- Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit/Schwerhörigkeit, Taubblindheit)
- Sprachbehinderung → Logopädie
- psychische (seelische) Behinderung
- Lernbehinderung
- geistige Behinderung
Grad der Behinderung (GdB)
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- nicht Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen → unabhängig von Ursache
- schwerbehindert: GdB ≥ 50%
- Feststellung: Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird
- bei GdB ≥ 30% ggf. Gleichstellung durch Agentur für Arbeit
- Kriterien: "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Merkzeichen:
- G = Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Gehbehinderung)
- B = Notwendigkeit ständiger Begleitung
- aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = Hilflose Person (Pflegestufe 2 oder 3 oder GdB 100 alleine für eine Hirnschädigung);
- RF = Befreiung von Rundfunkgebühren (Blinde, Gehörlose, Gehörgeschädigte, Menschen, die auf ihre Umwelt störend wirken im Sinne von schwerer Verhaltensstörung, Entstellungen des Gesichtes, unkontrollierte Artikulation etc.)
- BL = Blindheit
- GL = Gehörlosigkeit
- 1. Klasse = nur für schwer Kriegsbeschädigte oder Verfolgte, die aus gesundheitlichen Gründen bei Zugfahrten in der ersten Klasse fahren müssen (meist beidseitig Hand- oder Beinlose)