Rentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus phys-med
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
** Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
** Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
** medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
** medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
 
* Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
 
* Träger: DRV (früher: LVA + BfA)
* Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
* Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
* Beitragssatz: 19,5%
* Beitragssatz: 19,9%
* Besteuerung:
** ab 2005 steuerpflichtige Anteil 50%
** sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar


== Erwerbsminderungsrente(seit 2001) ==
== Erwerbsminderungsrente(seit 2001) ==

Version vom 1. November 2010, 12:51 Uhr

Allgemeines

  • Leistungen:
    • Altersrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
    • medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
  • Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
  • Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
  • Beitragssatz: 19,9%
  • Besteuerung:
    • ab 2005 steuerpflichtige Anteil 50%
    • sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar

Erwerbsminderungsrente(seit 2001)

  • Erwerbsminderung: Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten weniger als sechs Stunden pro Tag
  • volle Erwerbsminderungsrente auch, wenn der Erwerbsgeminderte nicht mehr vermittelbar (nach 6 Monaten!)
  • Höhe: je nach eingezahlten Beiträgen, bis zu 10,8 % geringer als Altersrente

Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000)

  • nur für vor dem 02.01.1961 Geborene → "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Berufsunfähig:
    • kann einen zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben
    • Erwerbsfähigkeit weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten
    • Berufsschutz: nur bei Fachberuf; Verweisbarkeit im Rahmen des Stufenschemas
    • bei ungelernter/angelernten Tätigkeit → niemals BU, da Verweisbarkeit auf sämtliche ungelernte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt

Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 2000)

  • Erwerbsunfähig: Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig oder nur geringfügiges Einkommen
  • höchstens bis zum 65. Lebensjahr, danach Altersrente ein