Rehabilitationssport

Aus phys-med
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Grundlagen

  • (→ Behindertensport)
  • ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
  • Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • Kostenträger: RV, KV, UV
  • seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
  • Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
  • Reha-Sport
    • wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
    • dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
    • soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
    • bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
  • Funktionstraining
    • gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
    • Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
    • so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
    • längere Leistungsdauer → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut

Verordnung

  • durch jeden Arzt möglich
  • Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)

Rehasport

  • Empfehlung:
    • Gymnastik
    • Schwimmen
    • Leichtathletik
    • Bewegungsspiele
    • Sonstige
    • Übungen zur Stärkung des Selbstbewußtseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen
Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
Herzgruppen 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
  • Übungsgruppe: < 1 W/kg → Stand, Hocker, langsames gehen
  • Trainingsgruppe: > 1 W/kg → zügiges Gehen
Sonderfall 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,
nur bei
  • Asthma bronchiale
  • Morbus Parkinson
  • Blindheit, in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworben
  • Mukoviszidose
  • Chronischer-obstruktiver Lungenkrankheit (COPD)
  • Multipler Sklerose
  • Doppelamputation
  • Muskeldystrophie
  • Epilepsie, therapieresistent
  • Niereninsuffizienz, terminal
  • Organische Hirnschädigung
  • Glasknochen
  • Infantiler Zerebralparese
  • Polyneuropathie
  • Marfan-Syndrom
  • Querschnittlähmung, schwere Lähmung (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese,Tetraplegie)
  • Morbus Bechterew
  • geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität

Funktionssport

  • Empfehlung:
    • Trockengymnastik
    • Wassergymnastik
Regelfall 12 Monate
Sonderfall 24 Monate,
nur bei
  • schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei
    • Fibromyalgie-Syndrome
    • Kollagenosen
    • Morbus Bechterew
    • Osteoporose
    • Polyarthrosen, schwer
    • Psoriasis-Arthritis
    • Rheumatoide Arthritis
  • geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität

Durchführung

  • Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
  • Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)

Weblinks