Heilmittel
Aus phys-med
- SGB V:
- medizinische Dienstleistung
- persönlich zu erbringen
- ärztlich verordnet
- nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe zu leisten
- grundsätzlicher Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln für alle Krankenversicherte
- Heilmittel-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses:
- sächliche Heilmittel → Hilfsmittel
- (Arzneimittel, Medizinprodukte)