Arbeitslosenversicherung

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Allgemeines

  • Träger: Bundesagentur für Arbeit
  • Beiträge: Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Beitragssatz: 2,8% (ab 2011: 3,0%, 2006: 6,5%)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 66.000 Euro (West), 55.800 Euro (Ost) → darüber keine Progression

Versicherte

  • Pflichtversicherte:
    • Arbeitnehmer (außer Geringfügig Beschäftigte)
    • Auszubildende
    • Wehr- und Zivildienstleistende (seit Februar 2006)
  • Freiwilligen Weiterversicherung:
    • Selbständige
    • Pflegepersonen
    • Arbeitnehmer außerhalb der EU

Leistungen

  • Arbeitnehmer:
    • Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt): Arbeitslosengeld, ALG bei Weiterbildung, Teil-ALG, Übergangsgeld, Insolvenzgeld
    • Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein)
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
    • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung,
    • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
    • Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld)
    • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
    • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitgeber:
    • Zuschüsse bei Einstellungen
    • finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, behinderte Menschen)
    • Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
  • Träger:
    • Förderung der Berufsausbildung (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, Übergangshilfen)
    • Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation
    • Förderung von Jugendwohnheimen
    • Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
    • Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
    • Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
    • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen

Altersteilzeit

  • Teilzeitbeschäftigung
  • zwei Varianten
    • Gleichverteilungsmodell = kontinuierliche Altersteilzeit: 50% Arbeitszeit über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit
    • Blockmodell:
      • Arbeitsphase: Arbeitszeit ungekürzt
      • Freistellungsphase: freigestellt