Arbeitslosenversicherung
Aus phys-med
Allgemeines
- Träger: Bundesagentur für Arbeit
- Beiträge: Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Beitragssatz: 2,8% (ab 2011: 3,0%, 2006: 6,5%)
- Beitragsbemessungsgrenze: 66.000 Euro (West), 55.800 Euro (Ost) → darüber keine Progression
Versicherte
- Pflichtversicherte:
- Arbeitnehmer (außer Geringfügig Beschäftigte)
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende (seit Februar 2006)
- Freiwillige Weiterversicherung:
- Selbständige
- Pflegepersonen
- Arbeitnehmer außerhalb der EU
Leistungen
- Arbeitnehmer:
- Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt): Arbeitslosengeld, ALG bei Weiterbildung, Teil-ALG, Übergangsgeld, Insolvenzgeld
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
- Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung,
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld)
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitgeber:
- Zuschüsse bei Einstellungen
- finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, behinderte Menschen)
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
- Träger:
- Förderung der Berufsausbildung (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, Übergangshilfen)
- Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation
- Förderung von Jugendwohnheimen
- Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
- Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
- Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
Altersteilzeit
- Teilzeitbeschäftigung
- zwei Varianten
- Gleichverteilungsmodell = kontinuierliche Altersteilzeit: 50% Arbeitszeit über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit
- Blockmodell:
- Arbeitsphase: Arbeitszeit ungekürzt
- Freistellungsphase: freigestellt
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)
- Anrecht nach mind. 1 Jahr Beitragszahlung/Elterngeld/Wehrdienst/Zivildienst
- Max. bis 65 Jahre
- 60% des pauschalierten Nettoentgeltes, 67% mit Kind, max. ALG 1 ca. 3200 Euro.
- Bezugsdauer ab 1.1.2008:
Mindestmonate Vers.-Pflicht | Alter (Jahre) | Dauer (Monate) |
---|---|---|
24 | < 50 | 12 |
30 | 50 | 15 |
36 | 55 | 18 |
48 | 58 | 24 |
→ für alle Menschen unter 50 Jahren max. 1 Jahr Arbeitslosengeld; danach ALG 2 = Hartz IV = Sozialhilfe
- Förderungsmöglichkeiten für Arbeitslose:
- Umschulung: muss vor dem 50.- 52. Lj. abgeschlossen sein
- Zuschuss für leidensgerechte Hilfsmittel, z.B. Sehhilfe, ergonomische Autositze etc.
- Schulungen verschiedener Dauer, z.B. EDV oder CAD, Bewerbungstrainings
- Arbeitslose mit 12 Monaten Anspruch auf ALG 1 erhalten einen Eingliederungszuschuss von 30- 50% der Lohnkosten, für Arbeitslose mit längerem Anspruch gibt es einen Eingliederungsgutschein von 50%. Das heißt, der neue Arbeitgeber muss nur 50% Gehalt zahlen und "testet"
- Hinzuverdienst max. 165 Euro, max. 15 h/Woche
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 = Hartz IV = Sozialhilfe)
- Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach SGB II. (Zahlung Arbeitsamt)
- auch ergänzend zu ALG 1, falls dieses zu gering ist
- Regelleistung:
- allein 351 €
- Paar je 316 €
- Kind bis 13 Jahre 211 €, ab 14 Jahren 281 €
- Mehrbedarf: Alleinstehende mit Kind/mehrere Kinder, Schwangere
- Beschränkungen:
- Vermögensfreibetrag (ab 1.1.1948 geboren): 2600 EUR, KFZ max. 7500€
- Altersvorsorge nach Rürup oder Riester bis max 200 EUR / Lebensjahr
- selbst genutztes Hausgrundstück, selbst genutzte Eigentumswohnung
- Grenzen: eigenes Haus 60 - 90 m² für Paar, mit Kind + 16 m²
- angerechnet: Vermögen, Einkommen (Renten, Wohngeld, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinsen), Haus in unangemessener Größe (auch wenn es selbst bewohnt wird), nicht selbst bewohnte Häuser, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen; NICHT: Erziehungsgeld
- Grundsicherung → immer absolut nachrangig, erst muss alles andere verkauft werden
- Bezieher von ALG 2 müssen dem Arbeitsamt jederzeit zur Verfügung stehen
- zumutbar ist jede Arbeit, die ohne Gefährdung für die erlernte Arbeit ausgeübt werden kann (z.B. Klavierspieler nicht als Maurer), auch bis 30% unter Tarif
- Leistungsbild: Einschränkungen der Leistungsfähigkeit (z.B. nur leichte Tätigkeiten ohne Schichtdienst), festgesetzt durch Rentenversicherer oder Arbeitsamtsarzt
- Wohnortwechsel nicht Pflicht, aber lange Anfahrtszeiten (bis zu 2 Stunden pro Fahrt)
- während ALG 2-Bezug → Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung durch die ARGE weitergezahlt
- Hilfepflichtig:
- im Haushalt lebende Eltern, Kinder, Partner (→ deswegen ziehen unverheiratete Paare auseinander)
- Verheirateter Partner immer
- nicht im Haushalt lebende Kinder oder Eltern, wenn > 100.000 Euro Jahresverdienst und/oder Vermögen
- Zwangsverrentung für Bezieher von ALG 2 mit 63 Jahren
- Vorteil längerer Bezug ALG 2:
- Von Altersrente müssen (m Gegensatz zu ALG 2/Hartz IV) selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden
- Längere Arbeitslosigkeit → höheres Einkommen
- Längere Arbeitslosigkeit → längere Einzahlung der Beiträge für die Rentenversicherung durch die Arbeitsämter (80% des Bruttoeinkommens VOR der Arbeitslosigkeit) → höhere Altersrente.
- weitere Grundsicherungen:
- Sozialgeld SGB II → für nicht Erwerbsfähige wie z.B. Kinder bis 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (Zahlung durch Bund)
- im Alter und bei bestimmter Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII (Zahlung Sozialämter in den Kommunen), Merkmal Dauerhaftigkeit
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27- 40 SGB XII, z.B. für Langzeit-stationäre Patienten, Bewohner von Alten- und Pflegewohnheimen, deren Einkommen nicht reicht