Rehabilitation: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gesetzliche Grundlagen ==
== Definition (WHO) ==


GG, Art. 3, Abs. 3, Satz 2: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Rehabilitation ist ein umfassender und einheitlicher Prozeß, in dem ein körperlich, seelisch, geistig oder sozial Behinderter oder ein von Behinderung Bedrohter, mit differenzierten und fachgerechten Hilfen der Gesellschaft lernt, seine Behinderung zu beheben oder zu verringern und soweit wie möglich durch Entfaltung verbliebener Fähigkeiten und Begabungen auszugleichen, sowie eine der bleibenden Behinderung angepaßte Stellung in der Gesellschaft und im möglichen Arbeitsleben, (wieder-) einzunehmen.


'''SGB IX: Rechte Behinderter und Rehabilitation'''
== Rehabilitationsziele ==
* Grundsätze:
** Reha vor Rente
** Prävention vor Rehabilitation
** Selbsthilfe vor Fremdhilfe
** ambulant vor stationär
* § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft:
: Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
* § 2 Behinderung
# Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit '''länger als sechs Monate''' von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
# Menschen sind im Sinne des Teils 2 '''schwerbehindert''', wenn bei ihnen ein '''Grad der Behinderung von wenigstens 50''' vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
# Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).


== Leistungen der medizinischen Rehabilitation ==
=== übergeordnet ===
* Behandlung/Beratung/Anleitung durch Ärzte/Zahnärzte/andere Heilberufe
* Arznei-/Verbandsmittel
* [[Heilmittel]] ([[physikalische Therapieverfahren]], [[Sprachtherapie]], [[Ergotherapie]])
* Psychotherapie
* [[Hilfsmittel]]
* Früherkennung/Frühförderung behinderter/von Behinderung bedrohter Kinder
* [[Belastungserprobungen]]
* [[Arbeitstherapie]]


== Voraussetzungen zur medizinischen Rehabilitation ==
* gesundheitsbezogene Lebensqualität (ICF: Functioning)
* '''Rehabilitatiosnfähigkeit''' --> ausreichende somatische/psychische Belastbarkeit
* Strategien:
* positive '''Rehabilitationsprognose'''
** '''kurativ''': Behandlung der geschädigten Körperstruktur/-funktion
** '''rehabilitativ''': Überwindung und/oder Kompensation von Beeinträchtigungen der Körperfunktionen, Aktivitäten und Partizipation
** '''präventiv''': Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen der Körperfunktionen, Aktivitäten und Partizipation


== Träger der Rehabilitation ==
=== Körperfunktionsebene ===
* Ein Wechsel des Trägers in der Rehabilitationskette ist nicht vorgesehen
* Trägerschaft muss nach Antrag binnen 14 Tagen geklärt sei
* Erwerbsprognose: positiv --> GRV, negativ --> GKV


=== Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ===
* mentale Funktionen: Orientierung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung, kognitiv-sprachliche Funktionen, Schlaf, Antrieb, Verhaltensregulation
* SGB V
* Sinnesfunktionen: Schmerz, Hören, Sehen, Riechen, Schmecken, Sensibilität (Propriozeption, Tast-/Thermosensibilität)
* drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorbeugen, nach Eintritt beseitigen, mindern oder Verschlimmerung verhüten
* Stimme/Sprechen
* Antrag seit 2007 nur von qualifizierten Ärzten (Rehawesen)
* Funktionen des kardiopulmonalen Systems und der peripheren Kreislauffunktionen
* alle 3 Jahre möglich
* Verdauungssystem: Schluckstörungen, Kontinenzfunktionen, endokrine/Stoffwechselfunktionen
* urogenitale/Sexualfunktionen
* neuromuskuloskelettale/bewegungsbezogene Funktionen: Gelenkbeweglichkeit/-stabilität, Rumpfkontrolle, Muskelkraft/-ausdauer, Bewegungskontrolle/Koordination
* Hautfunktionen: Durchblutung, Verhinderung von Druckgeschwüren von Bedeutung


=== Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ===
=== Aktivitäts-/Teilhabeebene ===
* SGB VI
* Folgen einer Krankheit oder einer körperlichen/geistigen/seelischen Behinderung '''auf die Teilhabe am Arbeitsleben''' zu beseitigen
* Teilhabe am Arbeitsleben stärken, wiedererlangen oder vorzeitiges Ausscheiden dauerhaft verhindern
* Nachsorgeprogramme ([[IRENA]])


=== Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ===
* Wiedererlernen alltäglicher Funktionen (ADL): Waschen, Anziehen, Essen, An- und Auskleiden, Transfer
* SGB VII
* Kommunikation
* bei Arbeits-/Wegeunfällen und Berufskrankheiten
* Mobilität
* medizinische, berufliche und allgemeinen soziale Rehabilitation
* Leben in häuslicher Umgebung: Essenszubereitung, Erledigung von Hausarbeiten
* Beziehungsfähigkeit: v.a. neurologische, psychiatrische, psychosomatische Rehabilitation
* Teilnahme am sozialen, beruflichen, religiösen und politischen Leben


=== Bundesagentur für Arbeit und übergeordnete Sozialhilfeträger ===
== Voraussetzungen ==
* SGB III
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
* unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen
* Träger einer Rehabilitation, wenn keine andere Leistungspflicht besteht


=== Beihilfe (Beamte) ===
# '''Rehabilitationsbedarf''':
* kennt Rehabilitation nicht, nur Krankenhaus- und Sanatoriumsbehandlung
#* nicht Krankheit/Schädigung, sondern relevante negative Krankheitsfolgen (Funktion, Aktivität, Partizipation)
* in der Regel Übernahme der Kosten für stationäre medizinische Rehabilitation, wenn ärztlich attestiert, um stationäre Akutbehandlung zu ersetzen, abzukürzen oder zu vermeiden
#* Ausmaß der Einschränkungen je nach Rehabilitationsform:
#** Rehabilitation der Rentenversicherung: bestehende/drohende Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit
#** fachübergreifenden Frührehabilitation: gravierende Störungen von Körperstrukturen/-funktionen mit drohenden funktionellen Einschränkungen
# '''Rehabilitationsfähigkeit''': körperliche und mentale Belastungsfähigkeit, aktive Teilnahme
# '''Motivation/Motivierbarkeit''':
#* Krankheitseinsicht und Wunsch nach Änderung
#* Cave sekundärer Krankheitsgewinn sozial/finanziell (Schadensersatz, Rente)
# '''positive Rehabilitationsprognose''':
#* funktionelles/soziales Rehabilitationsziel erreichbar
#* Möglichkeit der Zielerreichung ausreichend
#* immer auf Rehaziel bezogen (Selbstständigkeit, Wiederherstellung der beruflichen leistungsfähigkeit)


=== Private Krankenversicherung ===
== Medizinische Rehabilitation ==
* in der Regel nur Verpflichtung für stationäre Akutbehandlung
 
* Neuroreha --> "gemischt Anstalt", Kostenübernahme im Ausnahmefall auf Antrag
* Ziel: einen die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder entstandenen Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen
* Reha-Kliniken (früher: Kuren), ambulante Rehamaßnahmen
* AHB (Anschlussheilbehandlung): nach Krankenhausaufenthalt → über Sozialarbeiter
* AHV (allgemeines Heilverfahren): über niedergelassenen Arzt
 
== Berufliche Rehabilitation ==
 
* (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
* leistungsdiagnostische Begutachtung: Arbeitssimulator
* Ziel: "Reha vor Rente" → Maßnahmen zur Re-Integration in den beruflichen Alltag
** Umschulungen
** Weiterbildungen
** berufliche Trainingsmaßnahmen
** Integrationsprojekte (Integrationsunternehmen)
** Berufsförderungswerke
** Werkstätten für behinderte Menschen.
 
== Soziale Rehabilitation ==
 
* Ziel: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
* Leistungen:
** Wohnungshilfe
** Betreutes Wohnen
** Haushaltshilfe
** Tagesstätten.
** Heilpädagogische Leistungen
** Förderung der Verständigung
** Hilfen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
 
== Links ==
 
* [[Gesetzliche Grundlagen der Rehabilitation]]
* [[Rehabilitationsphasen]]
* [[Sozialrecht]]
 
== Weblinks ==
 
* [http://www.dvfr.de Deutsche Vereinigung für Rehabilitation]
* http://www.iqpr.de/iqpr/download/publikationen/stellenwert%20ergos.pdf Arbeitssimulator ERGOS
 
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]
[[Kategorie:Rehabilitation]]

Aktuelle Version vom 4. August 2013, 19:58 Uhr

Definition (WHO)

Die Rehabilitation ist ein umfassender und einheitlicher Prozeß, in dem ein körperlich, seelisch, geistig oder sozial Behinderter oder ein von Behinderung Bedrohter, mit differenzierten und fachgerechten Hilfen der Gesellschaft lernt, seine Behinderung zu beheben oder zu verringern und soweit wie möglich durch Entfaltung verbliebener Fähigkeiten und Begabungen auszugleichen, sowie eine der bleibenden Behinderung angepaßte Stellung in der Gesellschaft und im möglichen Arbeitsleben, (wieder-) einzunehmen.

Rehabilitationsziele

übergeordnet

  • gesundheitsbezogene Lebensqualität (ICF: Functioning)
  • Strategien:
    • kurativ: Behandlung der geschädigten Körperstruktur/-funktion
    • rehabilitativ: Überwindung und/oder Kompensation von Beeinträchtigungen der Körperfunktionen, Aktivitäten und Partizipation
    • präventiv: Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen der Körperfunktionen, Aktivitäten und Partizipation

Körperfunktionsebene

  • mentale Funktionen: Orientierung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung, kognitiv-sprachliche Funktionen, Schlaf, Antrieb, Verhaltensregulation
  • Sinnesfunktionen: Schmerz, Hören, Sehen, Riechen, Schmecken, Sensibilität (Propriozeption, Tast-/Thermosensibilität)
  • Stimme/Sprechen
  • Funktionen des kardiopulmonalen Systems und der peripheren Kreislauffunktionen
  • Verdauungssystem: Schluckstörungen, Kontinenzfunktionen, endokrine/Stoffwechselfunktionen
  • urogenitale/Sexualfunktionen
  • neuromuskuloskelettale/bewegungsbezogene Funktionen: Gelenkbeweglichkeit/-stabilität, Rumpfkontrolle, Muskelkraft/-ausdauer, Bewegungskontrolle/Koordination
  • Hautfunktionen: Durchblutung, Verhinderung von Druckgeschwüren von Bedeutung

Aktivitäts-/Teilhabeebene

  • Wiedererlernen alltäglicher Funktionen (ADL): Waschen, Anziehen, Essen, An- und Auskleiden, Transfer
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Leben in häuslicher Umgebung: Essenszubereitung, Erledigung von Hausarbeiten
  • Beziehungsfähigkeit: v.a. neurologische, psychiatrische, psychosomatische Rehabilitation
  • Teilnahme am sozialen, beruflichen, religiösen und politischen Leben

Voraussetzungen

  1. Rehabilitationsbedarf:
    • nicht Krankheit/Schädigung, sondern relevante negative Krankheitsfolgen (Funktion, Aktivität, Partizipation)
    • Ausmaß der Einschränkungen je nach Rehabilitationsform:
      • Rehabilitation der Rentenversicherung: bestehende/drohende Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit
      • fachübergreifenden Frührehabilitation: gravierende Störungen von Körperstrukturen/-funktionen mit drohenden funktionellen Einschränkungen
  2. Rehabilitationsfähigkeit: körperliche und mentale Belastungsfähigkeit, aktive Teilnahme
  3. Motivation/Motivierbarkeit:
    • Krankheitseinsicht und Wunsch nach Änderung
    • Cave sekundärer Krankheitsgewinn sozial/finanziell (Schadensersatz, Rente)
  4. positive Rehabilitationsprognose:
    • funktionelles/soziales Rehabilitationsziel erreichbar
    • Möglichkeit der Zielerreichung ausreichend
    • immer auf Rehaziel bezogen (Selbstständigkeit, Wiederherstellung der beruflichen leistungsfähigkeit)

Medizinische Rehabilitation

  • Ziel: einen die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder entstandenen Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen
  • Reha-Kliniken (früher: Kuren), ambulante Rehamaßnahmen
  • AHB (Anschlussheilbehandlung): nach Krankenhausaufenthalt → über Sozialarbeiter
  • AHV (allgemeines Heilverfahren): über niedergelassenen Arzt

Berufliche Rehabilitation

  • (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • leistungsdiagnostische Begutachtung: Arbeitssimulator
  • Ziel: "Reha vor Rente" → Maßnahmen zur Re-Integration in den beruflichen Alltag
    • Umschulungen
    • Weiterbildungen
    • berufliche Trainingsmaßnahmen
    • Integrationsprojekte (Integrationsunternehmen)
    • Berufsförderungswerke
    • Werkstätten für behinderte Menschen.

Soziale Rehabilitation

  • Ziel: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen:
    • Wohnungshilfe
    • Betreutes Wohnen
    • Haushaltshilfe
    • Tagesstätten.
    • Heilpädagogische Leistungen
    • Förderung der Verständigung
    • Hilfen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Links

Weblinks